Infolge der Thüringer Verordnung vom 15. Juni 2020 sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 18. Juni 2020 sind ab sofort wieder nicht-öffentliche Veranstaltungen in der Villa Rosenthal möglich.
Ja...
Konkret bedeutet dies, dass vorerst bis zum 15. Juli 2020 - wieder private sowie firmeninterne nicht-öffentliche Feierlichkeiten in der Villa Rosenthal Jena stattfinden können.
Nicht-öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn die Teilnahme auf einen bestimmten, durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbundenen, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist. Beispiele hierfür sind private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtsatgs- oder Abschlussfeiern. Aber auch betriebsinterne Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern und Mitarbeiterfeste von Unternehmen.
Der Veranstalter, also Sie als Einmietende*r , muss die nicht-öffentliche Veranstaltung in der Villa Rosenthal
mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Fachdienst Gesundheit anzeigen. Die Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes, wie es für öffentliche Veranstaltungen verpflichtend notwendig ist, wird nicht gefordert. Es gilt jedoch die Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz-Regeln:
Bei der Durchführung ist der Veranstalter für die Erstellung einer Kontaktliste der teilnehmenden Personen mit folgenden Punkten verantwortlich:
Der Veranstalter hat diese Kontaktdaten:
Bitte wenden Sie sich für Terminabsprachen und für nähere Informationen an Frau Sabina Callehn:
E-Mail: sabina.callehn@jena.de oder villa.rosenthal@jena.de | Tel. 03641 – 49 81 30
Nein...
Nicht erlaubt sind vorerst öffentliche Veranstaltungen. Dazu zählen u.a. Konzerte, Lesungen, Tagungen, Kongresse und Seminare. Insofern der Veranstalter einer öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltung der für eine Veranstaltungsgenehmigung zuständigen Ordnungsbehörde ein Veranstaltungskonzept sowie ein vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigtes (umfangreiches) Infektionsschutz-Konzept vorlegt und dieses durch das zuständige Gesundheitsamt bestätigt wird. Infektionsschutz-Konzepte für kulturelle Veranstaltungen berücksichtigen zusätzlich eine Teilnahme ausschließlich auf Sitzplätzen. Auch die Erstellung einer Kontaktliste ist verpflichtend.
In Bereichen mit Publikumsverkehr, z.B., Zu- und Ausgangsbereiche, Garderoben, Sanitäranlagen, Verkehrswege müssen weitere Maßnahmen getroffen und Regeln beachtet werden. Das für den Bereich der öffentlichen kulturellen Veranstaltungen sowie für den Ausstellungsbereich erforderliche Infektionsschutz- und Veranstaltungskonzept befindet sich in Arbeit.
Bitte wenden Sie sich ggf. für nähere Informationen an Frau Ivette Löwer
E-Mail: ivette.loewer@jena.de oder villa.rosenthal@jena.de | Tel. 03641 – 49 82 70